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Seit dem 1.1.2017 gibt es für alle pflegebedürftigen Personen (Pflegegrad 1-5) einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR. Durch dieses zur Verfügung stehende Geld soll die Pflegeperson entlastet werden.

Was kann man für dieses Geld für Leistungen erhalten?


Fundstelle: www.pflege-durch-angehoerige.de


Fundstelle: "Nachbarschaftshilfe" in Sachsen


Es gibt keine abschließende Positivliste, was erlaubt ist und was nicht.

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