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Zum 1.1.2022 gab es ein Pflegereförmchen. Es ist HIER ganz gut dargestellt.

Nichts ändert sich bei der Höhe des Pflegegeldes oder der Höhe der Verhinderungspflege.

Für die Erben wird es allerdings zukünftig einfacher die Verhinderungspflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und die mtl. Entlastungsleistungen abzurechnen, für die sie in Vorleistung getreten sind. Sie können die Kostenerstattung dieser Leistungen innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod des Pflegebedürftigen geltend machen.

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