Drucken

Im Unterscheid zur Untätigkeitsklage der VwGO handelt es sich bei der Untätigkeitsklage nach § 88 SGG um eine echte Verbescheidungsklage.

Untätigkeitsklage im Widerspruch

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=44&paid=88

Mit einer weiteren Benutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr in der Datenschutzerklärung.

  Ich verwende Cookies!
EU Cookie Directive plugin by www.channeldigital.co.uk