Es macht keinen Spaß!

 

Die Beihilfe hat seit Jahren Oles Orthesenschuhe gezahlt. Problemlos. Unter Anrechnung eines Eigenanteils, weil man sich ja Schuhe kauft, aber eben "normale" Schuhe.

Nun meinte ich, der Eigenanteil wäre in der Vergangenheit niedriger gewesen und fragte nach, ob die 64 EUR richtig seien. Mir war nach 45 EUR, aber vielleicht verwechsel ich das auch mit dem Eigenanteil in der gesetzlichen KV.

Die Überprüfung ergab nun:

In Zukunft werden die Orthesenschuhe gar nicht mehr bezahlt!

Begründung:

Orthesenschuhe sind nach unserer Beihilfeverordnung nicht beihilfefähig. Diese Schuhe sind den Gegenständen zuzuordnen, die der allgemeinen Lebenshaltung unterliegen und somit von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen sind.

Die Liste der Ziffer 8 Anlage 5 der BhVO ist keine abgeschlossene Auflistung von ausgeschlossenen Gegenständen, sondern bietet lediglich einen exemplarischen Überblick. Das Bundesbeilferecht findet keine Anwendung.

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Für die DRV Nord gilt aufgrund des §1 Abs. 3 BhVO, daß die Regelungen der Beihilfeverordnung S-H inklusive Durchführungshinweise und der Erlasse des Finanzministeriums S-H verbindlich anzuwenden sind. Eine Öffnungsklausel, bei geregelten Sachverhalten andere Maßstäbe zur Anwendung kommen zu lassen, besteht nicht. Ein Ermessensspielraum für Härtefälle oder Einzelfallentscheidungen ist nicht gegeben.


Bei einem  Anruf beim Dienstleistungszentrum Personal S-H (dort wird die Beihilfe für die Landesbeamten abgerechnet), bekam ich folgende Antwort: Orthesenschuhe sind natürlich beihilfefähig, aber mit einem Eigenateil.

=> Schön, daß die Landesbeamten S-H anscheinend Orthesenschuhe bekommen! Die kennen anscheinend die Rechtslage nicht... ;-)


In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zur Beihilfefähigkeit von Orthesenschuhen vom 6.12.2012, Aktenzeichen 5K96/12.GI hat das Gericht in einem identischen Fall entschieden, daß Orthesenschuhe beihilfefähig sind. Die Auffassung, daß Orthesenschuhe einen Gegenstand der allgemeinen Lebenshaltung ersetzen, wurde vom Gericht nicht geteilt..

Telefonischer Kommentar des Finanzministeriums dazu auf telefonische Nachfrage:

Der Fall wurde lange und eingehend geprüft. Das Urteil aus Hessen eines anderen Bundeslandes interessiert uns in S-H nicht und Kassenpatienten haben sooo viele Nachteile gegenüber Privatversicherten mit Beihilfeansprüchen, da muß man das mit den Orthesenschuhen eben hinnehmen.


Sorry, aber ich kann diese Scheixxe nicht mehr hören! Privatversichert ist ganz toll, wenn man nichts hat und nur mal ein bißchen Physiotherapie benötigt. Sobald Hilfsmittel etc ins Spiel kommen, ist es das Allerletzte!

Orthesenschuhe sind keine normalen Schuhe und damit nicht normale Lebenshaltung! Habt ihr auch alle im Schrank als normales Schuhwerk, oder?

Wenn man diese Schuhe nicht so aufklappen könnte, um den Fuß in der Orthese quasi reinzuschieben, dann wäre es gar nicht möglich, einen Schuh anzuziehen.

Orthesen ohne Orthesenschuhe funktionieren auch nicht. Zusätzlich muß der Schuh geeignet sein, um eine Beinlängendifferenz von 1cm auszugleichen.

Ich werde Widerspruch einlegen und anschließend klagen.