Merkblatt zur Befreiuung und Ermäßigung

Achtung:

Wenn ein Kind im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen Rf hat, dann wirkt die Befreiung nicht vom Kind auf die Eltern. Oder anders formuliert: Ein Kind hat vom Merkzeichen Rf nichts! Und die Eltern auch nicht.
Eine Befreiung von der GEZ wirkt sich nur auf den Ehepartner/Lebenspartner und Kinder bis 25 Jahren aus.

Nachzulesen in § 4

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

(Dieses gilt auch, wenn das "Kind" über 18 ist und Grundsicherung bezieht. Die Grusi wirkt sich nur auf den gesamten Haushalt aus, wenn eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Diese ist bei Grundsicherung wegen Behinderung/dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII nicht gegeben.)